Persönliche Hotelempfehlung Puerto Palace - Puerto de la Cruz
Persönliche Hotelempfehlung Puerto Palace - Puerto de la Cruz
Der Ort Puerto de la Cruz liegt im grünen Norden der Insel Teneriffa und wird vor allem von Urlaubern geliebt, die in ihrem Urlaub auf Teneriffa etwas unternehmen möchten.
Wenn Sie in Ihrem Urlaub auf Teneriffa in einem Hotel übernachten wollen, empfehlen wir Ihnen gern das ****Hotel „Puerto Palace“ in Puerto de la Cruz.
4 Sterne Plus Wohlefühl - Charakter
Das Hotel „Puerto Palace“ ist ein 4-Sterne Hotel und etwa 15 Gehminuten vom Stadtzentrum oder vom Strand „Playa Jadin“ entfernt. Zum zentralen Busbahnhof in Puerto de la Cruz sind es ca.10 Gehminuten.
Die Zimmer
Das Hotel hat insgesamt 290 Zimmer auf 4 Etagen. Die hellen, freundlichen Zimmer (Junior Suites, Doppel- und Einzelzimmer), sind alle mit kompletten Bad, Föhn, Minibar, Musik, Satelliten TV, Safe ausgestattet und bieten Terrassen mit Meer- oder Bergblick.
Die Aussenanlage
Im Gartenbereich befindet sich eine sehr schöne Grünpflanzen - und Poolanlage mit einem klimatisierten Hauptpool (nur Wintersaison), in einem Naturschwimmbecken mit Wasserfall, in einem speziellen Pool für Kinder, im Jacuzzi oder im ganz privat gelegenen Pool für Frei-Koerper-Kultur auf dem Dach.
Mehr Informationen
Das Hotel „Puerto Palace“ in Puerto de la Cruz wird von vielen deutschen Reiseveranstaltern angeboten. Mehr Informationen über das Hotel Puerto Palace finden Sie auf www.puertopalace.com.
Angebot Puerto Palace
Sie können sich gerne ein Hotelangebot über uns per E-Mail This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. holen. Unsere guten Konditionen im Hotel „Puerto Palace“ geben wir gerne an Sie weiter.
Den Flughafentransfer nach Puerto de la Cruz organisieren wir für Sie über ein örtliches Busunternehmen.
Angebot Wanderwoche & Puerto Palace
Zusätzlich können Sie sich über eine 8-Tage Wanderwoche mit Übernachtung im Hotel „Puerto Palace“ bei Aventura Wandern informieren.
Wir freuen uns auf Sie.
Bildergallerie
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Gern geben wir Ihnen eine kleine Orientierungshilfe rund um einen tollen Urlaub auf Teneriffa.
Wir, Angela und Jörg von Aventura Wandern, leben seit einigen Jahren im Norden der kanarischen Insel und bieten ab Puerto de la Cruz geführte Wanderungen durch beeindruckenden Naturlandschaften an.
Unsere Wanderungen stehen unter dem Motto wandern & genießen und so führen wir wanderfreudige Urlauber in kleinen, familiären Gruppen auf den schönsten Pfaden der Insel entlang.
Und gerade beim Wandern lernt man am intensivsten Land und Leute kennen.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (Wilhelm Busch)
Wir möchten Sie auf eine Erkundungstour über Teneriffa einladen.
Möchten Sie wissen, warum in Puerto de la Cruz Ziegen gebadet werden oder wie die Einheimischen das Osterfest feiern? Sie interessiert, was die kanarische Küche bietet oder was am kanarischen Wein besonders ist?
Was kann man auf Teneriffa erleben, was ist ein "muß" an Sehenswürdigkeiten auf der "Insel des ewigen Frühlings"? Wir haben einige persönliche Tipps für Ihren erholsamen, interessanten Urlaub auf Teneriffa zusammengestellt.
Bienvenidos a Tenerife
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Impressum / AGB
| Angela Gerlach Calle los Beltranes N° 22, BAJO APTO NR 2 38418 TOSCAL-LONGUERA / LOS REALEJOS Spanien / Teneriffa |
Verantwortlich : Angela Gerlach Tel.: (0034) - 922 364 504 Mobil: (0034) – 639 264 135 Email : info(at)aventura-wandern.de |
Gästefotos
Diese Fotos sind eingestellt mit freundlicher Genehmigung der Fotografen.
Rechtliche Hinweise
Aventura-Wandern prüft und aktualisiert ihre Webseiten turnusmäßig.
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann aber nicht übernommen werden. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Außerdem behält sich Aventura-Wandern das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Alle in ihren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von Aventura-Wandern sorgfältig recherchiert und geprüft. Diese Informationen sind ein Service der Firma Aventura-Wandern.
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AGB
Die Allgemeinen Reisebedingungen von Aventura Wandern ergänzen die gesetzlichen Reglungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Aventura Wandern.
Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in aller Ruhe.
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss des Reisevertrages der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Die schriftliche Buchung kann mit Internet – Buchungsformular, E -Mail, Fax oder per Post erfolgen. Durch die Annahme der Buchung durch Aventura Wandern kommt der Vertrag zustande. Wir informieren Sie mit einer Bestätigung oder Rechnung über den Abschluss des Vertrages. Der Vertrag kommt auch für alle in der Anmeldung genannten Personen zustande.
Die angemeldeten Personen stehen für die Vertragsverpflichtungen ein, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben wurden.
Zahlungsbedingungen
Nachdem die Vertragspartner die Bestätigung oder Rechnung erhalten haben, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen an das angegebene Konto zu begleichen. Die Restsumme ist bis ist bis spätestens 14 Tagen vor Reiseantritt zu überweisen. Bei kurzfristiger Reisebuchung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Reisebeginn, ist der Betrag unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung oder Rechnung zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die der Eingang der Zahlung auf unserem Konto.
Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung und auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung oder Rechnung.
Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind für Aventura Wandern bindend. Aventura Wandern behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebotsdaten zu erklären, über die der Vertragspartner vor Buchung informiert wird.
Leistungs- und Preisänderungen
Es sind nur Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages zulässig, die nicht erheblich vom Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise abweichen und nicht wider Treu und Glauben von Aventura Wandern herbeigeführt werden.
Die Leistungsänderungen oder -Abweichungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Gegebenfalls bietet der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenlose Stornierung an.
Aventura Wandern behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen im Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Aventura Wandern den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Spätere Preiserhöhungen sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, die Reise kostenfrei zu stornieren.
Der Reisende hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Aventura Wandern über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann zu jeder Zeit vor Antritt der Reise von dem abgeschlossenem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Aventura Wandern. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich per Mail, Fax oder Brief zu senden. Tritt ein Reisender vom Vertrag zurück, ist Aventura Wandern berechtigt eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen einzufordern. Der Anspruch kann konkret oder pauschal berechnet werden. Pauschal können folgende Entschädigungen verlangt werden:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10%
bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50%
vom 14. bis zum 3.Tag vor Reisebeginn: 75%
vom 2.Tag bis zum Reisebeginn / bei Nichtantritt: 90%
Es steht dem Kunden frei – bei Berechnung der pauschalen Stornogebühren nachzuweisen, dass ein Schaden in der von uns berechneten Höhe nicht entstanden ist. Der Reisende hat die Möglichkeit bei nicht antreten der Reise eine Ersatzperson zu stellen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Reisevertrages zu übernehmen. Dies ist vor Reiseantritt schriftlich anzuzeigen. Wir behalten uns vor, diese Person abzulehnen, so sie den Anforderungen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Der ursprüngliche Reisende und die eingetretene Ersatzperson haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Rücktritt durch den Veranstalter oder höhere Gewalt
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Aventura Wandern dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl beziffert und der Zeitpunkt angegeben wurde, bis wann Ihnen die Erklärung über das Nichterreichen der Teilnehmerzahl und dass die Reise nicht durchgeführt wird zugesandt wird. In diesem werden wir sie bis spätesten 2 Wochen vor Reiseantritt informieren. Der eingezahlte Reisepreis wird Ihnen umgehend erstattet. Eventuell anfallende Stornokosten für sämtliche durch Sie selbst bei Dritten zusätzlich zu unsrigen Reiseleistung gebuchten Leistungen müssen Sie selbst tragen.
Wird die Reise auf Grund bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Aventura Wandern als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Aventura Wandern für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Gewährleistung
Wird die Reise nicht wie im Vertrag vereinbart durchgeführt, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Aventura Wandern kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhälnissmäßigen großen Aufwand erfordert. Wir können eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbringen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Aventura Wandern innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag schriftlich kündigen. Der Kunde hat die Pflicht einen auftretenden Mangel sofort anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist uns eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels zu ermöglichen.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hat. Wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen, tritt eine Herabsetzung des Reisepreises nicht ein.
Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Aventura Wandern gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis 75000 Euro, bei Sachschäden bis 4100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Dem Kunden ist bewusst, dass er die Reise nur antreten kann, wenn er in einer gesetzliche oder private Krankenversicherung besitzt. Dies gilt auch für Teilnehmer am Tagesprogramm von Aventura Wandern. Die Teilnahme an Ausflügen, Besichtigungen und Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretendem Mangel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber Aventura Wandern geltend machen.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Der Kunde muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Gerichtsstand: La Orotava / Teneriffa
Der Reisende kann Aventura Wandern nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von Aventura Wandern gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Aventura Wandern maßgebend.
Veranstalter
Aventura Wandern, Gerichtsstand: La Orotava / Teneriffa
Geschäftsführerin: Angela Gerlach
Aventura Wandern ist eingetragen im Zentralregister für touristische Aktivitäten Spaniens.
Ferienwohnungen / Hotels
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